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Stromkennzeichnung der Stadtwerke Annweiler am Trifels
Die Stromkennzeichnung informiert über die Zusammensetzung bzw. die Herkunft des Stroms gemäß § 42 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz). Dabei führt sie auch die Durchschnittszahlen für Deutschland auf.
Gemäß § 42 EnWG vom 7. Juli 2005 (geändert 2011) sind die Stadtwerke Annweiler am Trifels zur Veröffentlichung der Zusammensetzung bzw. der Herkunft unseres Stroms verpflichtet. Dies gibt uns gleichermaßen die Möglichkeit, unsere Kunden transparent zu informieren.
Im Folgenden erfahren Sie, aus welchen Quellen wir den von uns verkauften Strom beziehen.
Ihr Ansprechpartner
Haben Sie noch Fragen? Dann kommen Sie zu einem persönlichen Gespräch vorbei, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Unser Team berät Sie gerne!