Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Get in touch

Cybersteel Inc.
376-293 City Road, Suite 600
San Francisco, CA 94102

Have any questions?
+44 1234 567 890

Drop us a line
info@yourdomain.com

About us

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit.

Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec.

Have any Questions? +01 123 444 555

Stromnetz - Einspeisung

Alles zu Einspeiseanlagen...
Netzeinspeisung

Informationen für Netzeinspeiser

Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Es wird MaStR abgekürzt. Im MaStR sind vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Außerdem sind die Stammdaten von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten zu registrieren. Wer also z.B. über eine PV-Anlage, unabhängig von deren Größe, Strom erzeugt, muss die Anlage und sich selbst im MaStR registrieren. Das MaStR wird von der Bundesnetzagentur geführt. Hier erfahren Sie mehr zum MaStR.  

Höhe der Stromvergütung für die Einspeisung von KWK-Strom

Die Wirtschaftlichkeit einer KWK-Anlage ist auch vom finanziellen Wert des Überschussstroms abhängig. Dieser wird in das öffentliche Netz eingespeist. Neben einem ausgehandelten Strompreis im Rahmen einer Direktvermarktung kann die Bewertung des Strompreises für den eingespeisten Strom aus KWK-Anlagen auch mittels einem „üblichen Preis“ erfolgen.

Als „üblicher Preis“ gilt der an der Leipziger Strombörse EEX erzielte durchschnittliche Baseload-Preis (KWK-Index) des jeweils vorangegangenen Quartals. Der Betreiber eines Blockheizkraftwerks (BHKW) erhält demnach z.B. von Juli bis September den durchschnittlichen Quartalspreis für das zweite Quartal des Jahres (April bis Juni).Die Orientierung der Vergütung an diesem Strompreis gilt aber nur bis zu einer gewissen elektrischen Leistung. KWK-Anlagen-Betreiber, deren Blockheizkraftwerke (BHKW) bis 2.000 kW elektrischer Leistung nach dem KWK-Gesetz 2012 (KWK-G 2012) gefördert werden, können den üblichen Preis als Bemessungsgrundlage für den KWK-Strom ansetzen, der an den Netzbetreiber verkauft wird.

§ 4 Abs. 3 Satz 3 KWK-G 2012
„Als üblicher Preis gilt für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu zwei Megawatt der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal.“

Im neuen KWK-Gesetz (KWKG 2016/2017) ist gemäß §4 Abs. 3 KWKG 2016/20107 eine Eingrenzung dieser einfachen Preisregelung für den in das „öffentliche Netz“ eingespeisten Überschussstrom aus der KWK-Anlage realisiert worden. Da bei neu errichteten KWK-Anlagen über 100 kW eine Pflicht zur Direktvermarktung existiert, ist der KWK-Index nur für KWK-Anlagen bis 100 kW und nicht mehr wie im KWK-G 2012 bis 2.000 kW bestimmend.
Für KWK-Anlagen, die nach dem KWK-Gesetz 2012 vergütet werden, gelten weiterhin die Regelungen des KWK-G 2012 und damit die Möglichkeit, bei KWK-Anlagen bis 2.000 kW während des Förderzeitraums für die Stromerlöse den Wert des „üblichen Preises“ anzunehmen.

Den aktuellen Quartalspreis erhalten Sie kostenlos auf dieser Seite der Leipziger Strombörse - KWK Index.

Formulare zu Einspeiseanlagen

Wichtige Formulare und Anträge zu Einspeiseanlagen finden Sie in unserem Download-Center.

Copyright © Stadtwerke Annweiler am Trifels