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Stromtarif Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden
Nachfolgende Preise gelten für Letztverbraucher, die keine Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind (Nicht-Haushaltskunden1 ) und im Rahmen der Ersatzversorgung im Sinne des § 38 EnWG Strom in Niederspannung beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, gelten die nachfolgenden Preise.
Die Belieferung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Ersatzversorgung nach § 38 EnWG endet mit Vertragsschluss mit einem Lieferanten außerhalb der Grundversorgung, spätestens jedoch nach drei Monaten nach Aufnahme der Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung.
Für den Fall, dass der Nicht-Haushaltskunde nach Ende der Ersatzversorgung weiter beliefert wird, ohne dass ein Vertrag mit einem Lieferanten außerhalb der Grundversorgung geschlossen wird, erfolgt die weitere Belieferung zu den hier genannten Preisen sowie den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Annweiler am Trifels.
Hier finden Sie das komplette Preisblatt: