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Informationen zur Strompreisbremse
Die Bundesregierung will mit den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Die entsprechenden Gesetze hierzu sind im Wesentlichen am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten.
Das Wichtigste vorweg: Unsere Kundeninnen und Kunden müssen nichts unternehmen, die Hilfe wird Ihnen automatisch gewährt, wir kümmern uns um alles.
Derzeit sind noch nicht alle Detailfragen geklärt. Deshalb passen wir unsere FAQ’s permanent der Entwicklung in den nächsten Wochen an. Alle Kundeninnen und Kunden erhalten von uns rechtzeitig vor der ersten Abschlagszahlung bis Ende Februar 2023 nochmals ein Schreiben mit Informationen zu den bisherigen und neuen monatlichen Abschlagszahlungen ab März 2023 sowie dem Entlastungsbetrag.
Wie funktioniert die Strompreisbremse bei einem Jahresstromverbrauch weniger als 30.000 kWh?
Wenn Sie bisher weniger als 30 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, erhalten Sie 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs (=Entlastungskontingent) zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh. Für Ihren Verbrauch oberhalb dieses Anteils (mehr als 80 % Ihres bisherigen Verbrauchs), ist der für Ihren Stromtarif geltende Preis an uns zu bezahlen.
Der Bruttopreis in Höhe von 40 ct/kWh ist der Arbeitspreis (Verbrauchspreis) inklusive Netzentgelten, aller Abgaben, Umlagen und Steuern. Auf die Jahresgrundgebühr wird kein Entlastungsbetrag gewährt.
WICHTIG: Auch wenn Sie in 2023 weniger als 80 % ihres bisherigen Stromverbrauchs von uns geliefert bekommen, wird Ihnen die Entlastung auf 80 % Ihres bisherigen Verbrauchs gezahlt.
Strom sparen lohnt sich also weiterhin!
Zuletzt aktualisiert am 09.01.2023 von Markus Laux.