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Informationen zur Strompreisbremse
Die Bundesregierung will mit den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Die entsprechenden Gesetze hierzu sind im Wesentlichen am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten.
Das Wichtigste vorweg: Unsere Kundeninnen und Kunden müssen nichts unternehmen, die Hilfe wird Ihnen automatisch gewährt, wir kümmern uns um alles.
Derzeit sind noch nicht alle Detailfragen geklärt. Deshalb passen wir unsere FAQ’s permanent der Entwicklung in den nächsten Wochen an. Alle Kundeninnen und Kunden erhalten von uns rechtzeitig vor der ersten Abschlagszahlung bis Ende Februar 2023 nochmals ein Schreiben mit Informationen zu den bisherigen und neuen monatlichen Abschlagszahlungen ab März 2023 sowie dem Entlastungsbetrag.
Was ist die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse entlastet alle Stromkundinnen und Stromkunden mit hohen Strompreisen. Diese sparen durch die Strompreisbremse im Vergleich zu den hohen Energiekosten, die durch hohe neue Vertragspreise entstehen.
Dabei gilt: Es lohnt sich trotzdem Strom einzusparen, da die Entlastung nicht vom aktuellen Verbrauch sondern von der Jahresverbrauchsprognose für 2022 bzw. sofern diese nicht vorliegt vom Jahresverbrauch 2021 abhängt.
Zuletzt aktualisiert am 06.01.2023 von Markus Laux.