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Informationen zur Strompreisbremse
Die Bundesregierung will mit den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Die entsprechenden Gesetze hierzu sind im Wesentlichen am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten.
Das Wichtigste vorweg: Unsere Kundeninnen und Kunden müssen nichts unternehmen, die Hilfe wird Ihnen automatisch gewährt, wir kümmern uns um alles.
Derzeit sind noch nicht alle Detailfragen geklärt. Deshalb passen wir unsere FAQ’s permanent der Entwicklung in den nächsten Wochen an. Alle Kundeninnen und Kunden erhalten von uns rechtzeitig vor der ersten Abschlagszahlung bis Ende Februar 2023 nochmals ein Schreiben mit Informationen zu den bisherigen und neuen monatlichen Abschlagszahlungen ab März 2023 sowie dem Entlastungsbetrag.
Lohnt es sich noch Strom zu sparen? Wird dann mein Entlastungsbetrag geringer?
Eindeutig ja. Strom sparen lohnt sich auf jeden Fall. Auch wenn Sie in 2023 gegenüber 2021, dem Basisjahr für die Berechnung des Entlastungsbetrages, weniger Strom verbrauchen, reduziert sich Ihr persönlicher Entlastungsbetrag nicht und jede nicht verbrauchte kWh muss auch nicht an uns gezahlt werden. Über die Einsparung der Kosten
Zuletzt aktualisiert am 06.01.2023 von Markus Laux.