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Kann ich die mir mitgeteilten Abschlagszahlungen anpassen?

Informationen zur Strompreisbremse

Die Bundesregierung will mit den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Die entsprechenden Gesetze hierzu sind im Wesentlichen am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten.

Das Wichtigste vorweg: Unsere Kundeninnen und Kunden müssen nichts unternehmen, die Hilfe wird Ihnen automatisch gewährt, wir kümmern uns um alles.

Derzeit sind noch nicht alle Detailfragen geklärt. Deshalb passen wir unsere FAQ’s permanent der Entwicklung in den nächsten Wochen an. Alle Kundeninnen und Kunden erhalten von uns rechtzeitig vor der ersten Abschlagszahlung bis Ende Februar 2023 nochmals ein Schreiben mit Informationen zu den bisherigen und neuen monatlichen Abschlagszahlungen ab März 2023 sowie dem Entlastungsbetrag.     

Kann ich die mir mitgeteilten Abschlagszahlungen anpassen?

Ja, dies ist wie bereits in der Vergangenheit weiterhin möglich. Wir empfehlen eine Anpassung nur dann, wenn sich Ihr Stromverbrauch in 2023 deutlich gegenüber dem aus 2022 ändert.  

Zuletzt aktualisiert am 06.01.2023 von Markus Laux.

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