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Informationen zur Strompreisbremse
Die Bundesregierung will mit den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Die entsprechenden Gesetze hierzu sind im Wesentlichen am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten.
Das Wichtigste vorweg: Unsere Kundeninnen und Kunden müssen nichts unternehmen, die Hilfe wird Ihnen automatisch gewährt, wir kümmern uns um alles.
Derzeit sind noch nicht alle Detailfragen geklärt. Deshalb passen wir unsere FAQ’s permanent der Entwicklung in den nächsten Wochen an. Alle Kundeninnen und Kunden erhalten von uns rechtzeitig vor der ersten Abschlagszahlung bis Ende Februar 2023 nochmals ein Schreiben mit Informationen zu den bisherigen und neuen monatlichen Abschlagszahlungen ab März 2023 sowie dem Entlastungsbetrag.
Erhalte ich die Entlastung? Was muss ich tun?
Sie erhalten eine Entlastung, wenn ihr Bruttostrompreis in dem Entlastungszeitraum über dem jeweils anzuwendenden Basisbetrag von 40 Cent/kWh liegt. Dies trifft auf alle Kundeninnen und Kunden der Stadtwerke Annweiler am Trifels zu. Sie brauchen nichts zu unternehmen, die Entlastung wird Ihnen automatisch ohne Antrag gewährt.
Die Entlastung ist u.a. abhängig von der Höhe Ihres Bruttostrompreises. Da die Strompreise der Stadtwerke Annweiler am Trifels für 2023 je nach Tarif zum Teil deutlich unter den Bundesdurchschnittswerten liegen, werden auch die Erstattungsbeträge für unsere Kundeninnen und Kunden nicht so hoch ausfallen als im Bundesdurchschnitt, So liegt der Bruttopreis des Sondertarifs TRI-Strom (vormals Privat u. Profi) mit 40,81 Cent/kWh nur geringfügig über den 40 Cent/kWh Basispreis der Strompreisbremse. Beim Grundversorgungstarif TRI-Strom GV liegt der Bruttopreis bei 46,50 Cent/kWh und somit fällt die Entlastung hier etwas höher aus.
Zuletzt aktualisiert am 07.01.2023 von Markus Laux.