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Strom- und Gaspreisbremse beschlossen
2022-12-16 23:26
von Markus Laux

Strom- und Gaspreisbremse beschlossen

Wir, Ihre Stadtwerke Annweiler und die Trifels Gas GmbH, informieren, wie die Energiehilfen bei Verbrauchern und Unternehmen ankommen:
 
Am Donnerstag (15. Dezember) hat der Bundestag und am Freitag (16. Dezember) der Bundesrat die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen verabschiedet. Als Antwort auf rasant steigende Energiekosten will die Bundesregierung mit den Preisbremsen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlasten. Für Verbraucher ist das eine gute Nachricht. Für uns, die Stadtwerke Annweiler am Trifels und unser Tochterunternehmen die Trifels Gas GmbH, bedeutet dies eine gewaltige Kraftanstrengung, die Preisbremsen zeitgerecht umzusetzen. Unser Ziel und Anspruch ist, dass die Energiehilfen pünktlich bei den Kundinnen und Kunden ankommen. So funktionieren die Preisbremsen:

Nachdem der Staat den Abschlag für Gas für Dezember 2022 übernommen hat, greift für die Haushaltskunden ab März 2023 die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Rückwirkend werden ab März auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet. Das heißt, Verbraucher können auch für diese beiden Monate einmalig einen Entlastungsbetrag erhalten, welcher ebenfalls im März angerechnet wird.

Gedeckelte Energiepreise und Anreiz zum Energiesparen

Die Preisentlastung im Detail: Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des – vereinfacht gesprochen - bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (jeweils Bruttowerte, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte gedeckelt).

Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. Mit dieser Regelung will die Regierung Anreize zum Energiesparen setzen. Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist aber zu erwarten. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt.

Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom gültigen Arbeitspreis und dem Verbrauch in der Vergangenheit ab. Eine Familie mit vier Personen und einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh wird in der Grundversorgung auf das Jahr gerechnet um 227,50 € entlastet.

Entlastung erfolgt automatisch

Um von den Entlastungen für Strom und Gas zu profitieren, müssen Verbraucher nichts tun. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen sich die Energieversorger auf vergangenheitsbasierte Prognosen: Der reduzierte Abschlag für Erdgas erfolgt automatisch auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Auch die gedeckelten Stromkosten werden entweder auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs im Jahr 2021 oder über die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers berechnet.

Haus- und Wohnungseigentümer profitieren direkt von den Entlastungen über die reduzierten Abschlagszahlungen. Mieter erst, wenn die Vermieter diese über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben haben. Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren wir rechtzeitig vor dem 1. März.

Für uns bedeutet die Umsetzung der Preisbremsen einen erheblichen Aufwand. Die Zahlungsläufe von mehreren Tausend Kundinnen und Kunden müssen angepasst werden. Wir geben alles, damit alle unsere Kundinnen und Kunden fristgerecht von den Entlastungen profitieren.

Die Preisbremsen sind unseres Erachtens dringend notwendig. So sehr der Unmut an massiv gestiegenen Energiepreisen verständlich ist - Ursache für die Preisentwicklung sind exorbitant gestiegene Einkaufspreise für Strom und Gas an den Energiemärkten in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine.

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