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Zum 01.07.2022 wird die EEG-Umlage auf 0,00 ct/kWh abgesenkt.

Der Bundestag hat dazu das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage beschlossen.
Die Stadtwerke Annweiler am Trifels geben diese Senkung automatisch und in voller Höhe an alle ihre Stromkunden weiter. Somit reduziert sich ab dem 01.07.2022 der Arbeitspreis des von den Kunden verbrauchten Stroms um 3,72 ct/kWh netto bzw. 4,43 ct/kWh brutto. Der Grundpreis bleibt unverändert.
Die Kunden brauchen nichts weiter zu veranlassen, die Stadtwerke Annweiler am Trifels kümmern sich um alles.
Eine Zählerablesung zum 30.06.2022 ist nicht erforderlich. Der vom Kunden turnusmäßig im Zuge der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung zum 31.12.2022 gemeldete Zählerstand wird durch das Abrechnungssystem der Stadtwerke rechnerisch auf den Zeitraum 01.01. bis 30.06.22 (Arbeitspreis inkl. EEG-Umlage) und 01.07. bis 31.12.2022 (reduzierter Arbeitspreis ohne EEG-Umlage) aufgeteilt. Als besonderen Service weisen die Stadtwerke die Höhe der Ersparnis des Kunden aus der Absenkung der EEG-Umlage auf der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 aus.
Die monatlichen Abschlagszahlen werden durch die Stadtwerke nicht automatisch angepasst. Hintergrund hierfür ist, dass bereits einige Kunden signalisiert haben, die bisherigen Zahlungen beibehalten zu wollen. Sofern im Zuge der Jahresverbrauchs-abrechnung zum 31.12.2022 ein Guthaben verbleibt, wird dieses unmittelbar Ende Januar 2023 an die betreffenden Kunden ausgezahlt.
Auftretende Fragen beantwortet das Kundencenter der Stadtwerke gerne persönlich in der Saarlandstr. 13 in Annweiler, telefonisch 06346 3009-22 oder per E-Mail an kundencenter@stadtwerke-annweiler.de