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FAQ zur Zaehlerablesung

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Zählerselbstablesung
Was passiert, wenn ich den falschen Stand übermittelt habe?

Was passiert, wenn ich den falschen Stand übermittelt habe?

Bei der Onlineerfassung der Zähler durch Sie wird der von Ihnen eingegebene Zählerstand einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Unter anderem wird ein Abgleich zum Vorjahresverbrauch durchgeführt. Wird hierbei eine sehr große Abweichung festgestellt, werden Sie gebeten den Stand nochmals zu prüfen.

Bei der Zählerstandsmeldung über die Ablesekarte erfolgt von unserer Seite eine Plausibilitätsprüfung. Werden dabei sehr große Abweichungen festgestellt, versuchen wir Sie über die auf der Karte von Ihnen angegebenen Kontaktdaten zu erreichen um den Stand nochmals zu verifizieren.

 

Wird bei der Abrechnung Ende Januar trotz der Prüfungen ein offensichtlich falscher Zählerstand zugrunde gelegt, bitten wir Sie uns bei Erhalt der Abrechnung zu kontaktieren. Wir besprechen dann mit Ihnen das weitere Vorgehen.     

Zuletzt aktualisiert am 30.11.2020 von Markus Laux.

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Was passiert, wenn ich den falschen Stand übermittelt habe?

Bei der Onlineerfassung der Zähler durch Sie wird der von Ihnen eingegebene Zählerstand einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Unter anderem wird ein Abgleich zum Vorjahresverbrauch durchgeführt. Wird hierbei eine sehr große Abweichung festgestellt, werden Sie gebeten den Stand nochmals zu prüfen.

Bei der Zählerstandsmeldung über die Ablesekarte erfolgt von unserer Seite eine Plausibilitätsprüfung. Werden dabei sehr große Abweichungen festgestellt, versuchen wir Sie über die auf der Karte von Ihnen angegebenen Kontaktdaten zu erreichen um den Stand nochmals zu verifizieren.

 

Wird bei der Abrechnung Ende Januar trotz der Prüfungen ein offensichtlich falscher Zählerstand zugrunde gelegt, bitten wir Sie uns bei Erhalt der Abrechnung zu kontaktieren. Wir besprechen dann mit Ihnen das weitere Vorgehen.     

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