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FAQ zur Zaehlerablesung

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Zählerselbstablesung
Warum habe ich nicht für alle meine Zähler (Wasser-, Strom und Gas) die Aufforderung zur Ablesung erhalten?

Warum habe ich nicht für alle meine Zähler (Wasser-, Strom und Gas) die Aufforderung zur Ablesung erhalten?

Dass nicht alle Zähler auf Ihrer Ableseinformation bzw. in dem Onlineportal aufgelistet sind kann verschiedene Ursachenhaben. Einige davon sind:  

  • Die Stadtwerke Annweiler sind zuständig für die Ablesung aller Wasserzähler in der Verbandsgemeinde Annweiler, für die Strom- und Gaszähler in der Stadt Annweiler sowie die Stromzähler in Gossersweiler-Stein und Wernersberg. Da das Stromnetz in den weiteren Orten der Verbandsgemeinde (außer Annweiler, Gossersweiler-Stein und Wernersberg) den Pfalzwerken gehört, sind diese auch für die Ablesung zuständig.

  • Wenn Sie in einem Haus in Miete wohnen, erhält der Eigentümer des Hauses die Information zur Zählerablesung, da dieser auch den Bescheid für die Wasser- und Abwasserentgelte erhält und diesen begleichen muss. Her Hauseigentümer rechnet dann i.d.R. den Wasserverbrauch sowie die Abwassergebühren mit Ihnen direkt ab.

  • Teilweise sind die zum jweiligen Zähler hinterlegte Daten wie Empfängername und/oder Anschrift nicht völlig identsich. In diesen Fällen erhalten Sie mehrere Ableseinformationsschreiben mit eigenen Online-Zugangsdaten und Ablesekarten.   
     

Zuletzt aktualisiert am 30.11.2020 von Markus Laux.

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Warum habe ich nicht für alle meine Zähler (Wasser-, Strom und Gas) die Aufforderung zur Ablesung erhalten?

Dass nicht alle Zähler auf Ihrer Ableseinformation bzw. in dem Onlineportal aufgelistet sind kann verschiedene Ursachenhaben. Einige davon sind:  

  • Die Stadtwerke Annweiler sind zuständig für die Ablesung aller Wasserzähler in der Verbandsgemeinde Annweiler, für die Strom- und Gaszähler in der Stadt Annweiler sowie die Stromzähler in Gossersweiler-Stein und Wernersberg. Da das Stromnetz in den weiteren Orten der Verbandsgemeinde (außer Annweiler, Gossersweiler-Stein und Wernersberg) den Pfalzwerken gehört, sind diese auch für die Ablesung zuständig.

  • Wenn Sie in einem Haus in Miete wohnen, erhält der Eigentümer des Hauses die Information zur Zählerablesung, da dieser auch den Bescheid für die Wasser- und Abwasserentgelte erhält und diesen begleichen muss. Her Hauseigentümer rechnet dann i.d.R. den Wasserverbrauch sowie die Abwassergebühren mit Ihnen direkt ab.

  • Teilweise sind die zum jweiligen Zähler hinterlegte Daten wie Empfängername und/oder Anschrift nicht völlig identsich. In diesen Fällen erhalten Sie mehrere Ableseinformationsschreiben mit eigenen Online-Zugangsdaten und Ablesekarten.   
     

Zuletzt aktualisiert am 30.11.2020 von Markus Laux.

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