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Informationen zur Strompreisbremse
Die Bundesregierung will mit den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Die entsprechenden Gesetze hierzu sind im Wesentlichen am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten.
Das Wichtigste vorweg: Unsere Kundeninnen und Kunden müssen nichts unternehmen, die Hilfe wird Ihnen automatisch gewährt, wir kümmern uns um alles.
Derzeit sind noch nicht alle Detailfragen geklärt. Deshalb passen wir unsere FAQ’s permanent der Entwicklung in den nächsten Wochen an. Alle Kundeninnen und Kunden erhalten von uns rechtzeitig vor der ersten Abschlagszahlung bis Ende Februar 2023 nochmals ein Schreiben mit Informationen zu den bisherigen und neuen monatlichen Abschlagszahlungen ab März 2023 sowie dem Entlastungsbetrag.
Werde ich über die anstehende Entlastung informiert?
Ende Februar 2023 informieren wir alle unsere Kundeninnen und Kunden individuell über den Entlastungsbetrag sowie den in den Monaten März bis Dezember zuzahlenden Abschlag.
Wenn wir Ihre Abschläge automatisch und per SEPA-Mandat abbuchen, müssen Sie nicht tun.
Wenn Sie Ihre Abschläge überweisen oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, verwenden Sie bitte die Ihnen Ende Februar 2023 von uns mitgeteilten Beträge.
Zuletzt aktualisiert am 06.01.2023 von Markus Laux.