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Bekanntmachung des Hochlastzeitfensters für atypische Netznutzung der StadtwerkeAnnweiler am Trifels gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Netzkunden mit atypischem Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ein individuelles Netznutzungsentgelt beantragen. Ein atypisches Verbrauchsverhalten ist gemäß des Leitfadens zur Ermittlung individueller Netznutzungsentgelte der Bundesnetzagentur anhand von Hochlastzeitfenster zu bestimmen. Die Hochlastzeitfenster der einzelnen Spannungsebenen für 2012 wurden für das Netzgebiet der Stadtwerke Annweiler am Trifels nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur ermittelt und sind nachfolgend dargestellt:
Die Hochlastzeitfenster sind ausschließlich an Werktagen gültig. Wochenenden, in Rheinland-Pfalz geltende gesetzliche Feiertage, maximal ein Brückentag sowie die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gelten als Nebenzeiten, da der Eintritt der zeitgleichen Jahreshöchstlast an diesem Tagen aller Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist. Als Zeiten sind jeweils der Beginn und das Ende des entsprechenden ¼ Stunden Intervalls angegeben.
Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen erfüllt sein. Diese orientieren sich ebenda an dem Leitfaden der Bundesnetzagentur, der unter www.bundesnetzagentur.de heruntergeladen werden kann.
Stadtwerke Annweiler am Trifels
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