| Schlichtungsstelle |
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Schlichtungsstelle gem. § 41 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 4 EnWG Mit Inkrafttreten des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 4. August 2011 ist gesetzlich festgelegt, dass sich Verbraucher nach einem erfolglosen Beschwerdeverfahren bei den Stadtwerken Annweiler am Trifels an eine Schlichtungsstelle wenden können (§§ 111a ff EnWG) Zum 01.11.2011 wurde hierzu nachfolgend genannte Schlichtungsstelle eingerichtet: Schlichtungsstelle Energie e.V. Friedrichstraße 133 10117 Berlin Tel.: 030 / 27 57 240 - 0 Fax: 030 / 27 57 240 – 69 Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
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